Eine Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV RVG entsteht in Verfahren nach dem LwVfG laut OLG Braunschweig auch, wenn das Gericht ohne mündliche Verhandlung entscheidet.
Die Befugnis, sich mit der Gerichtskostenerinnerung gegen den Kostenansatz zu wehren, steht nur dem zu, der in der angegriffenen Kostenrechnung als Kostenschuldner i. S. d. § 66 Abs. 1 S. 1 GKG ausgewählt und in ...
Verlangt der Rechtsanwalt/Verteidiger im strafrechtlichen Kostenfestsetzungsverfahren Auszahlung an sich, muss er eine (aktuelle Vollmacht mit) Geldempfangsvollmacht im Original vorlegen. Ein elektronisches Dokument in ...
Wie rechnen Sie im Falle einer Säumnis des Gegners vor Gericht ab – mit der ermäßigten Terminsgebühr von 0,5? Dann verschenken Sie unter Umständen Honorar! In vielen Fällen entsteht nämlich auch bei Versäumnisurteilen die volle Terminsgebühr von 1,2. Unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist und wie Sie bei der Abrechnung richtig vorgehen, hat für Sie noch einmal die Sonderausgabe von RVG prof. „Terminsgebühr bei Säumnis des Gegners“ zusammengefasst ( iww.de/rvgprof , Abruf-Nr. 49956806 ).
Sinkt der Wert des Beschwerdegegenstands einer Verfahrenswertbeschwerde infolge einer Teilabhilfe auf 200 EUR oder darunter, wird die (bis dahin zulässige) Beschwerde unzulässig (OLG Bamberg 24.10.23, 2 WF 159/23, ...
Haben Sie fachliche Fragen zu einem Beitrag der aktuellen Ausgaben von RVG prof. oder generell zu gebührenrechtlichen Themen? Mailen Sie uns oder setzen Sie sich als Abonnent von RVG prof. – ohne weitere Kosten ...
Gerade in der mietrechtlichen Praxis können digitale Lösungen die Arbeit erheblich erleichtern. Die neue Sonderausgabe von MK Mietrecht kompakt zeigt Ihnen, wie Sie sich dieses Potenzial erschließen! Sie erhalten konkrete Tipps zur Nutzung von KI und zum Aufbau Ihrer eigenen Legal-Tech-Strategie.
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Volle Terminsgebühr trotz Versäumnisurteil? So geht’s!
Verschenken Sie kein Geld: Auch bei Säumnis des Gegners kann in vielen Fällen die volle Terminsgebühr von 1,2 abgerechnet werden. In welchen Verfahrenskonstellationen dies so ist, zeigt Ihnen die neue Sonderausgabe von RVG professionell anhand von konkreten Abrechnungsbeispielen.
Frage: Vor dem Familiengericht ist ein einstweiliges Anordnungsverfahren (eA-Verfahren) wegen des Sorgerechts anhängig. Im Termin werden eine Einigung erzielt und zugleich eine einvernehmliche und abschließende Umgangsregelung getroffen. Das Gericht hat den Verfahrenswert für die elterliche Sorge mit 2.000 EUR und für den Umgang ebenfalls mit 2.000 EUR bestimmt. M. E. ist für den Mehrvergleich wegen des Umgangsrechts der Hauptsachewert von 4.000 EUR festzusetzen. Was ist korrekt?