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  • · Fachbeitrag · Verwaltungsgerichtsverfahren

    Hochschul- bis Naturschutzrecht: Streitwerte 2013

    | Von dem neuen Streitwertkatalog 2013, Stand 18.7.13, lesen Sie in diesem Beitrag über die Abschnitte Hochschul- bis Naturschutzrecht. |

     

    18.

    Hochschulrecht, Recht der Führung akademischer Grade

    18.1

    Anerkennung der Hochschulreife, Zulassung zum Studium, Immatrikulation, Exmatrikulation

    Auffangwert

    18.2

    Zulassung zu einzelnen Lehrveranstaltungen beziehungsweise zu einzelnen Modulen

    Hälfte des Auffangwerts

    18.3

    Zwischenprüfung

    Auffangwert

    18.4

    Bachelor

    10.000 EUR

    18.5

    Diplomprüfung, Graduierung, Nachgraduierung, Master

    15.000 EUR

    18.6

    Leistungsnachweis

    Hälfte des Auffangwerts

    18.7

    Promotion, Entziehung eines Doktorgrads

    15.000 EUR

    18.8

    Nostrifikation

    15.000 EUR

    18.9

    Habilitation

    20.000 EUR

    18.10

    Lehrauftrag

    Auffangwert

    18.11

    Ausstattung eines Instituts oder Lehrstuhls

    10 Prozent des Werts der streitigen Mehrausstattung, mindestens 7.500 EUR

    18.12

    Hochschulwahlen

    Auffangwert

    19.

    Immissionsschutzrecht

    Es gelten grundsätzlich die nachstehend aufgeführten Werte. Soweit diese die Bedeutung der Genehmigung, des Vorbescheids oder der Anfechtung einer belastenden Maßnahme für den Kläger nicht angemessen erfassen, gilt stattdessen das geschätzte wirtschaftliche Interesse beziehungsweise der Jahresnutzwert.

    19.1

    Klage des Errichters oder Betreibers

    19.1.1

    Auf Genehmigung oder Teilgenehmigung oder Planfeststellung einer Anlage

    2,5 Prozent der Investitionssumme, mindestens Auffangwert

    19.1.2

    Auf Genehmigung von Windkraftanlagen

    10 Prozent der geschätzten Herstellungskosten

    19.1.3

    Gegen Nebenbestimmung

    Betrag der Mehrkosten

    19.1.4

    Auf Vorbescheid

    50 Prozent des Werts zu 19.1.1 beziehungsweise 19.1.2, mindestens Auffangwert

    19.1.5

    Auf Standortvorbescheid

    50 Prozent des Werts zu 19.1.1 beziehungsweise 19.1.2, mindestens Auffangwert

    19.1.6

    Gegen Stilllegung, Betriebsuntersagung

    50 Prozent des Werts zu 19.1.1 beziehungsweise 19.1.2 - soweit nicht feststellbar: entgangener Gewinn, mindestens Auffangwert

    19.1.7

    Gegen sonstige Anordnungen im Einzelfall

    Betrag der Aufwendungen

    19.2

    Klage eines drittbetroffenen Privaten

    Siehe Abfallentsorgung Nr. 2.2

    19.3

    Klage einer drittbetroffenen Gemeinde

    60.000 EUR

    20.

    Jagdrecht

    20.1

    Bestand und Abgrenzung von Jagd-bezirken

    10.000 EUR

    20.2

    Verpachtung von Jagdbezirken

    Jahresjagdpacht

    20.3

    Erteilung oder Entzug des Jagdscheins

    8.000 EUR

    20.4

    Jägerprüfung

    Auffangwert

    21.

    Kinder- und Jugendhilferecht

    21.1

    Laufende Leistungen

    Wert der streitigen Leistung, höchstens Jahresbetrag

    21.2

    Einmalige Leistungen, Kostenerstattung, Aufwendungsersatz, Kostenersatz

    Wert der streitigen Leistung

    21.3

    Überleitung von Ansprüchen

    Höchstens Jahresbetrag

    21.4

    Heranziehung zur Kostentragung

    Höchstens Jahresbetrag

    21.5

    Erteilung der Erlaubnis § 45 SGB VIII

    Jahresgewinn aus dem Betrieb, mindestens 15.000 EUR

    21.6

    Pflegeerlaubnis

    Auffangwert

    22.

    Kommunalrecht

    22.1

    Kommunalwahl

    22.1.1

    Anfechtung durch Bürger

    Auffangwert

    22.1.2

    Anfechtung durch Partei, Wählergemeinschaft

    Mindestens 15.000 EUR

    22.1.3

    Anfechtung durch Wahlbewerber

    Mindestens 7.500 EUR

    22.2

    Sitzungs- und Ordnungsmaßnahmen

    Auffangwert

    22.3

    Benutzung oder Schließung einer Gemeindeeinrichtung

    Wirtschaftliches Interesse, sonst Auffangwert

    22.4

    Anschluss- und Benutzungszwang

    Ersparte Anschlusskosten, mindestens 5.000 EUR

    22.5

    Kommunalaufsicht

    15.000 EUR

    22.6

    Bürgerbegehren

    15.000 EUR

    22.7

    Kommunalverfassungsstreit

    10.000 EUR

    23.

    Krankenhausrecht

    23.1

    Aufnahme in den Krankenhausbedarfsplan

    50.000 EUR

    23.2

    Planbettenstreit

    500 EUR pro Bett

    23.3

    Festsetzung von Pflegesätzen

    Streitiger Anteil des Pflegesatzes x Bettenzahl x Belegungsgrad

    24.

    Land- und Forstwirtschaft

    24.1

    Festsetzung einer Referenzmenge

    Streitige Referenzmenge x 0,10 EUR pro kg

    24.2

    Zuteilung der zahlenmäßigen Obergrenze prämienberechtigter Tiere

    Jahresmehrbetrag

    25.

    Lebensmittel- oder Arzneimittelrecht

    25.1

    Einfuhr-, Verkaufsverbot (Verbot bestimmte Erzeugnisse eines Betriebs in Verkehr zu bringen), Vernichtungsauflage

    Verkaufswert der betroffenen Waren (Jahresbetrag der erwarteten wirtschaftlichen Auswirkungen oder Gewinnerwartung)

    25.2

    Sonstige Maßnahmen

    Jahresbetrag der erwarteten wirtschaftlichen Auswirkung, sonst Auffangwert

    26.

    Erlaubnis für Luftfahrtpersonal

    26.1

    Privatflugzeugführer

    10.000 EUR

    26.2

    Berufsflugzeugführer

    Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten Verdiensts , mindestens 20.000 EUR

    26.3

    Verkehrsflugzeugführer

    Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten Verdiensts, mindestens 30.000 EUR

    26.4

    Sonstige Erlaubnisse für Luftfahrtpersonal

    Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten Verdiensts , mindestens 7.500 EUR

    26.5

    Sonstige Erlaubnisse nach dem Luft-sicherheitsgesetz

    Auffangwert

    27.

    Mutterschutzrecht

    27.1

    Zustimmung zur Kündigung

    Auffangwert

    27.2

    Zulässigkeitserklärung nach § 18 BEEG

    Auffangwert

    28.

    Namensrecht

    28.1

    Änderung des Familiennamens oder Vornamens

    Auffangwert

    28.2

    Namensfeststellung

    Auffangwert

    29.

    Naturschutzrecht

    Es gelten grundsätzlich die nachstehend aufgeführten Werte. Soweit diese die Bedeutung der Genehmigung oder der Anfechtung einer belastenden Maßnahme für den Kläger nicht angemessen erfassen, gilt stattdessen das geschätzte wirtschaftliche Interesse beziehungsweise der Jahresnutzwert.

    29.1

    Klage auf Erteilung einer Fällgenehmigung

    Auffangwert

    29.2

    Normenkontrolle gegen Schutzgebietsausweisung

    Wie Bebauungsplan (Nr. 9.8)

    Quelle: Ausgabe 04 / 2014 | Seite 69 | ID 42532480