Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.04.2003 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    Nach rechtskräftiger Festsetzung keine nachträgliche Zinserhöhung

    | Ist nach früherem Recht über einen Antrag auf Verzinsung eines Kostenerstattungsanspruchs rechtskräftig entschieden worden, so steht einem erneuten Antrag auf „Ergänzung“ dieser Verzinsung entsprechend dem durch das ZPO-Reformgesetz vom 27.7.01 und durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz vom 26.11.01 erhöhten Zinssatz die Rechtskraft der ersten Festsetzung entgegen (BGH 16.1.03, V ZB 51/02, n.v.). (Abruf-Nr. 030402) |