23.06.2010 | Selbstanzeige
Gestutzte Selbstanzeige - der Beschluss des 1. Strafsenats des BGH vom 20. Mai 2010
von RA Dr. Franz Salditt, Neuwied
Während die Zahl der Selbstanzeigen explodiert, wächst auch das Lager ihrer politischen Gegner. Der Beschluß des 1. Strafsenats reagiert auf die Entwicklung mit rechtlichen Mitteln (BGH 20.5.10, 1 StR 577/09, Abruf-Nr. 101811). Obwohl über die Inhalte noch diskutiert werden muß, werden die Karlsruher Leitlinien die Praxis ab sofort beeinflussen.
1. Der Fall und die neugefaßten Regeln
Der Beschluss enthält umfassende Ausführungen zum Recht der Selbstanzeige. In der Praxis wird er häufiger zu Rate gezogen werden als der Gesetzestext.
1.1 Zum Sachverhalt
Mit dem Beschluß hat der 1. Strafsenat die Revision eines Angeklagten als unbegründet verworfen, der (u.a.) wegen Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden war.
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