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· Nachricht · Kündigungsschutz

Längere Zeit arbeitsunfähige Mitarbeiter dürfen von Kleinbetrieben betriebsbedingt gekündigt werden

von RA Tim Hesse, Dortmund, www.kanzlei-am-aerztehaus.de

| In einem Kleinbetrieb (mit weniger als zehn Mitarbeitern) können hohe krankheitsbedingte Fehlzeiten von Angestellten eine Kündigung rechtfertigen. Die Kündigung ist dabei am Maßstab des allgemein gültigen Grundsatzes von Treu und Glauben zu messen ( LAG Rheinland Pfalz, 26.8.16, Az. 1 Sa 89/16 ).|

 

Eine medizinische Fachantestellte war in Teilzeit bei einer Ärztin in einer Praxis mit deutlich weniger als zehn Mitarbeitern beschäftigt. Sie hatte sich wiederholt für Zeiträume von mehreren Wochen arbeitsunfähig gemeldet, wesegen ihr ordentlich aus betriebsbedingten Gründen gekündigt wurde. Die langen Abwesenheiten hatte zu erheblichen organisatorischen Schwierigkeiten im Praxisbetrieb geführt und es musste sogar eine zusätzliche Mitarbeiterin eingestellt werden.

 

Der Grundsatz von Treu und Glauben soll den Arbeitnehmer vor willkürlichen oder auf sachfremden Motiven beruhenden Kündigungen (z.B. vor Diskriminierung) schützen. In diesem Fall hatte sich die Arbeitgeberin auf betriebliche Gründe berufen, die sogar in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten einen tragfähigen Kündigungsgrund darstellen. Wegen der geringen Anzahl der in der Praxis beschäftigten Arbeitnehmer fand das Kündigungsschutzgesetz hier keine Anwendung.

 

PRAXISHINWEISE | Bei der Prüfung der Treuewidrigkeit ist ein durch langjährige Mitarbeit erdientes Vertrauen in den Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses zu berücksichtigen. Hierauf konnte sich die gekündigte Mitarbeiterin jedoch nicht berufen, weil das Beschäftigungsverhältnis nicht einmal ein Jahr lang bestanden hatte. Und davon hatte die MFA wiederholt etwa zwei Monate lang gefehlt. Möglicherweise hätte diese Tatsache allein bereits eine Kündigung gerechtfertigt. Unter Berücksichtigung der Regelungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall dürften dem Arbeitgeber allerdings Fehlzeiten von bis zu sieben Wochen im Jahr zumutbar sein.

 

 

Quelle: ID 44340766