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  • · Fachbeitrag · Versicherungsrecht

    Folgen des Zahlungsverzugs bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

    | Die freiwillige Arbeitslosenversicherung eines Selbstständigen endet automatisch, wenn dieser mit den Zahlungen der Beiträge in Verzug gerät. Die Versicherung muss nicht vorher mahnen oder auf den drohenden Versicherungsausschluss hinweisen. Sie muss das Versicherungsverhältnis auch nicht weiterführen, wenn die rückständigen Beiträge nachgezahlt werden (Bundessozialgericht, Urteil vom 30.3.2011, Az: B 12 AL 2/09R). |

     

    Eine Selbstständige hatte sich freiwillig versichert und die monatlichen Beiträge bis April 2007 pünktlich bezahlt. Danach stellte sie die Beitragszahlungen ein. Daraufhin teilte ihr die Versicherung schriftlich mit, dass bei Zahlungsverzug der Versicherungsschutz verloren geht. Als die Versicherte mit mehr als drei Monatszahlungen im Rückstand war, beendete die Versicherung das Versicherungsverhältnis im September 2007 rückwirkend zu Ende April. Daran konnten auch die von ihr geleisteten späteren Einzahlungen der aufgelaufenen Beiträge für Mai bis Oktober nichts mehr ändern.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2012 | Seite 2 | ID 34514860