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  • · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Geriatrisches Assessment: Zusatzhonorar für Physiotherapeuten bei Kooperation mit Geriatern

    | Zum 1. Juli 2016 wurden neue Abrechnungspositionen für die spezielle geriatrische Diagnostik und Versorgung in den EBM aufgenommen. Dies betrifft u. a. die Durchführung eines weiterführenden geriatrischen Assessments unter obligatorischer Einbindung von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder Logopäden. Nur Ärzte mit geriatrischer Zusatzqualifikation können die Leistungen des Assessments abrechnen. Zudem müssen diese Ärzte mit Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder Logopäden kooperieren und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) nachweisen. |

    Die Qualifikationsvoraussetzungen für Ärzte

    Die zur Abrechnung des geriatrischen Assessments notwendige Qualifikation ist in der „Qualitätssicherungsvereinbarung Spezialisierte Geriatrie“ geregelt (www.kbv.de/media/sp/Geriatrie.pdf). Nachzuweisen ist eine besondere geriatrische Zusatzqualifikation, entweder im Rahmen der Weiterbildung durch den Erwerb der Schwerpunktbezeichnung oder der Zusatzbezeichnung Geriatrie oder durch andere eine geriatrische Qualifikation belegende Tätigkeiten bzw. Praxisstruktur. Sofern es in der Region nicht genug geriatrisch spezialisierte Ärzte gibt, können auch geriatrische Institutsambulanzen an Krankenhäusern mit geriatrischen Abteilungen (GIA) ermächtigt werden.

    Die Qualifikationsvoraussetzungen für Physiotherapeuten

    Physio-/Ergotherapeuten und Logopäden müssen für eine Kooperation mit geriatrisch spezialisierten Ärzten oder GIA’s folgende Qualifikationen erfüllen: