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  • 01.02.2005 | Der praktische Fall

    Entsendung deutscher Arbeitnehmer in die Tschechische Republik

    von RA StB FAStR Silvia Sparfeld, M. A., München/Prag und StB (CZ) Marketa Bobkova, Prag

    Die zunehmende Globalisierung, die Expansion deutscher Unternehmen ins Ausland sowie der EU-Beitritt von zehn Staaten im vergangenen Jahr führen dazu, dass deutsche Unternehmen immer häufiger ihre Arbeitnehmer auch in die Tschechische Republik entsenden. Hintergrund der Entsendung ist oftmals der Aufbau einer Produktion, die Leitung einer neuen Niederlassung bzw. Tochtergesellschaft oder die Umsetzung eines Outsourcings. Ein Vorteil der Entsendung ist, dass die entsandten Arbeitnehmer im Gegensatz zu den vor Ort angestellten Mitarbeitern das notwendige interne Know-how besitzen und das Unternehmen kennen. Das Thema der Entsendung von Arbeitnehmern ist allerdings sehr komplex und beinhaltet neben den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen insbesondere auch arbeitsrechtliche Fragen. Der nachfolgende Musterfall zeigt die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte auf, die sich bei der Entsendung eines deutschen Arbeitnehmers nach Tschechien ergeben. 

    1. Sachverhalt

    Eine deutsche Gesellschaft (nachstehend „Gesellschaft DE“) beabsichtigt ihren Arbeitnehmer zu ihrer tschechischen Tochtergesellschaft (nachstehend „Gesellschaft CZ“) zu entsenden, um dort eine neue Produktion aufzubauen und zu leiten. Bei der Entsendung in die Tschechische Republik möchte die Gesellschaft DE vor allem das Kostenkriterium, die administrativen Ansprüche und vor allem die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen. Aus der Sicht des Arbeitnehmers besteht insbesondere ein Interesse daran, während der Entsendung die Weitergeltung der deutschen Sozialversicherungsvorschriften sicherzustellen. 

    2. Lösung

    Zunächst werden die Entsendungsformen dargestellt. Anschließend werden diese aus der Sichtweise des entsendeten Arbeitnehmers steuer- und sozialversicherungsrechtlich gewürdigt. 

     

    2.1 Entsendungsformen

    Dem deutschen Arbeitnehmer der Gesellschaft DE stehen für seine Tätigkeit in der Tschechischen Republik bei der Gesellschaft CZ mehrere Entsendungsformen zur Verfügung: 

     

    • Dienstleistungsvertrag
    • Direkte Anstellung bei der Gesellschaft CZ
    • Internationale Arbeitnehmerüberlassung

    Karrierechancen

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