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  • 01.08.2000 · Fachbeitrag · Arbeitnehmer

    Progressionsvorbehalt bei EU-Tagegeldern an deutsche Beamte beachten

    | Tagegelder, die die EU-Kommission einem deutschen Beamten zahlt, der ihr von dessen deutschem Dienstherrn als nationaler Sachverständiger zugewiesen worden ist, sind gemäß Art. 23 i.V.m. Art. 15 DBA-Belgien im Inland steuerfrei. Voraussetzung ist allerdings, dass die EU-Kommission während der Zeit der Zuweisung als - ggf. zusätzlicher - Arbeitgeber des Beamten im Sinne von Art. 15 Abs. 2 Nr. 2 DBA-Belgien anzusehen ist. Arbeitgeber ist hiernach derjenige, der die Vergütungen für die ihm geleistete unselbstständige Arbeit wirtschaftlich trägt (BFH 15.3.2000, I R 28/99). |

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