09.01.2017 · Fachbeitrag · Honorarrecht
Wer als Arzt das Abrechnen delegiert, muss das Ergebnis peinlich genau prüfen!
| Jeder Arzt ist zur peinlich genauen Abrechnung der eigenen Leistung verpflichtet. Wer das Abrechnen der eigenen Leistung einem Dritten überlässt (z. B. BAG-Mitgesellschafter, Ehepartner), ist verpflichtet zu überwachen, dass gegen diesen Grundsatz nicht verstoßen wird. Ein möglicherweise bestehendes besonderes Vertrauensverhältnis – sei es wegen einer Lebensgemeinschaft oder sonstiger freundschaftlicher oder verwandtschaftlicher Beziehungen – ändert daran nichts (BSG 28.09.16, B 6 KA 14/16 B, Beschluss). |
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