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  • · Nachricht · Gewinnermittlung

    Zulassungskauf, wenn Neugesellschafter die Praxis in das Sonder-BV bei der Gemeinschaftspraxis einbringt

    | Führen die Aufwendungen einer Gemeinschaftspraxis für den Erwerb von Vorteilen aus Vertragsarztzulassungen zum Erwerb eines abschreibbaren Wirtschaftsguts (FG Bremen 24.8.16, 1 K 67/16, Rev. BFH VIII R 24/16 )? |

     

    Für die Übertragung der Zulassungen zahlte eine Gemeinschaftspraxis ihren beiden neuen Gesellschaftern jeweils etwa 50.000 EUR. Die neuen Gesellschafter brachten laut Vertrag ihre Arbeitskraft ein und verlegten den Vertragsarztsitz sowie den ideellen und materiellen Wert ihrer Einzelpraxen in die Gemeinschaftspraxis. Der materielle und ideelle Wert der bisherigen Einzelpraxis verblieb im jeweiligen Sonderbetriebsvermögen. Die Gemeinschaftspraxis aktivierte die Zahlungen als Praxiswert, den sie über drei Jahre abschrieb.

     

    Nach Meinung des FG hat die Gemeinschaftspraxis nicht jeweils den Praxiswert der beiden Einzelpraxen erworben, sondern ausschließlich jeweils die als selbstständiges Wirtschaftsgut zu beurteilenden Zulassungen der beiden Vertragsärzte. Dementsprechend sind die Aufwendungen für ein immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens zu aktivieren. Die Gemeinschaftspraxis kann für dieses Wirtschaftsgut keine Abschreibungen nach § 7 Abs. 1 i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG in Anspruch nehmen, da das erworbene Wirtschaftsgut nicht abnutzbar ist.

     

    PRAXISHINWEIS | Das FG Bremen geht von einem Zulassungskauf aus. Die Gemeinschaftspraxis war weder an den Einzelpraxen noch an deren Inhabern interessiert. Vielmehr bestand das Interesse der Gemeinschaftspraxis im Wesentlichen an den beiden Vertragsarztsitzen, weil sie so zwei weitere Ärzte aufnehmen konnte.

     

     

    Weiterführende Hinweise

    • Sind die Aufwendungen für eine Vertragsarzt-Zulassung ein abschreibbares Wirtschaftsgut? (Christmann/Derlath, PFB 15, 155)
    • Zulassung: Vertragsarztsitz ist steuerlich abziehbar - zum Kleinkrieg zwischen BFH und BMF (Sedlazcek, PFB 11, 179)
    • Praxisfinanzierungen: Immer Ärger mit der Abschreibung des immateriellen Praxiswerts (Michels/Ketteler-Eising, PFB 09, 314)
    • Praxis-Goodwill: Vertragsarztzulassung (Wendland, PFB 09, 120)
    • Betriebsprüfung: Wann Zahlungen für die Zulassung doch abgeschrieben werden können (Kanter, PFB 08, 167)
    • Niedersächsisches Finanzgericht: Keine Abschreibung der Vertragsarztzulassung (Kanter, PFB 05, 213)
    Quelle: ID 44443491

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