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  • · Fachbeitrag · Einkünftequalifikation

    Ein selbstständiger Rentenberater ist gewerblich tätig

    | Ein selbstständiger Rentenberater erzielt gewerbliche Einkünfte. Die Tätigkeit lässt sich nicht mit der eines Rechtsanwalts vergleichen ( FG Sachsen 13.8.15, 1 K 189/14, rkr.). |

     

    Nach Ansicht des Klägers war die Tätigkeit mit der eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters vergleichbar. Das sah das FG Sachsen allerdings anders. Ein Beruf ist einem der Katalogberufe nur dann ähnlich, wenn er ihm mit Blick auf Ausbildung und berufliche Tätigkeit entspricht. Eine Gruppenähnlichkeit reicht nicht aus, denn dann bräuchte es keine Nennung von Katalogberufen im Gesetz.

     

    PRAXISHINWEIS | Zu diesem Sachverhalt ist vom FG Berlin-Brandenburg ein Verfahren anhängig (VIII R 2/16). Außerdem gibt es eine Verfügung des FinMin Schleswig-Holstein (19.8.16) dazu.

     

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