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  • 29.06.2017 · Einzelklauseln · Ingenieurbauwerke/Verkehrsanlagen · Verträge/Honorar/Änderungen

    Erfolgshonorar in § 7 Abs. 6 HOAI 2013: So könnte Ihre Vereinbarung aussehen

    Die Bonushonorarregelung in § 7 Abs. 6 HOAI 2013 hat unter anderem das Ziel, Planungsbüros den Wettbewerb mit Generalunter- oder -übernehmern zu erleichtern. Und in der Tat: Für die Akquisition kann es in Ausnahmefällen förderlich sein, wenn man eine Honorarerhöhung bei Kostenreduzierungen anbietet. Da Wicht ist es, die Voraussetzungen, die § 7 Abs. 6 HOAI nennt, so zu regeln, dass jeder Partei klar ist, was damit gemeint ist, und dies in eine schriftliche Vereinbarung zu kleiden. Nutzen Sie dazu den Klauselvorschlag von PBP