Eine Schlusszahlung ist nicht immer eine Abnahmeerklärung (mit der Folge, dass Ihre Gewährleistungfrist zu laufen beginnt). Darauf hat das OLG Nürnberg hingewiesen. Das OLG hat ferner deutlich gemacht, welche Bedeutung die Lph 9 für Bauherren hat.
„Wir machen auch 2024 wieder mit, weil wir uns als Siegelträger am Markt deutlich stärker positionieren konnten. Das Prädikat „ausgezeichnetes Planungsbüro“ lockt nicht nur Kunden sondern auch weiter ...
Zum Abschluss der Beitragsreihe rund um § 11 HOAI widmet sich PBP der Regelung in § 11 Abs. 4. Sie bestimmt die Honorarminderung bei Aufträgen, die bereits Gegenstand eines anderen Auftrags über gleiche Objekte waren. Abs. 4 betrifft somit einen Sonderfall. Denn es handelt sich um einen Rückgriff auf schon erbrachte Grundleistungen in einem Nachfolgeauftrag.
Erschwernisse, die ein Auftraggeber in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinterlegt, um von ihm eine Bauhandwerkersicherungshypothek zu verlangen, sind unwirksam. Das gilt nach Auffassung des LG Berlin vor allem ...
Spät, aber hoffentlich nicht zu spät. Das Wachstumschancengesetz ist vom Bundesrat heute abgesegnet worden. Ein Baustein: Eine neue degressive Abschreibung für Maßnahmen im Wohnungsbau.
Professionelles Nachtragsmanagement – so gelingt’s
Eine Planungsänderung? Verzögerungen am Bau? Wiederholungsleistungen? In allen Fällen erhalten Sie die entsprechenden Honoraranteile nur mit Nachträgen zum Planungsvertrag. Wie das in der Praxis funktioniert, erfahren Sie in der neuen Sonderausgabe von PBP Planungsbüro professionell.
Lehrgang Personal- und Ressourcenmanagement im Planungsbüro
Wer im Planungsbüro Personalverantwortung trägt, steht täglich vor neuen Herausforderungen! Der zweitägige IWW-Lehrgang zeigt Ihnen, wie Sie jetzt und in Zukunft ein erfolgreiches und produktives Miteinander gestalten.
Sie gehören zu den Besten Ihrer Branche. Zeigen Sie es!
Aus 125.000 Mitbewerbern herausragen – mit dem Prädikatssiegel „Ausgezeichnetes Planungsbüro“ haben Sie dafür die besten Karten in der Hand. Warum sich eine Teilnahme auch für Ihr Büro rentieren, erfahren Sie jetzt auf unserer Informationsseite.
Überlassen Sie einem Mitarbeiter zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ein (Elektro-)Fahrrad zur privaten Nutzung, ist dieser geldwerte Vorteil grundsätzlich nach § 3 Nr. 37 EStG steuerfrei. Doch was gilt steuerlich, wenn Sie auch Fahrradzubehör überlassen? Die Antwort auf diese Frage liefert die Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt am Main.