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  • · Fachbeitrag · Kostenermittlung

    Entwurf der neuen DIN 276: Neue Regeln zu Bezugseinheiten in den Kostengruppen

    | Die Kostenentwicklung am Bau sorgt auch bei Planungsbüros für Sprengstoff. Kostenermittlungen werden noch kritischer geprüft. Weichen die Kosten von der Kostenberechnung ab, steht oft der Vorwurf „Planungsfehler“ im Raum, der Rechtfertigungsdruck wächst. In dieser Gemengelage kommt Ihnen die neue DIN 276, die im Entwurf vorliegt, gerade Recht. Setzen Sie die Neuerungen jetzt schon proaktiv um. Der vorliegende Teil 2 der Beitragsreihe stellt Ihnen die neuen Berechnungsgrößen und Bezugseinheiten vor. |

    Ziel: Verwendbarkeit von Kostendaten erhöhen

    Die neue DIN 276 will die Verwendbarkeit von Kostendaten erhöhen. Sie schlägt daher die Verwendung einheitlicher Berechnungsmethoden vor. Dazu gehört auch die einheitliche Verwendung von Mengenansätzen und Bezugseinheiten bei den unterschiedlichen Kostengruppen. Damit soll gewährleistet werden, dass Kostendaten noch besser vergleichbar sind.

     

    Wichtig ist, dass damit einheitliche Bezugseinheiten und -mengen zur Verfügung stehen. Dann ist auch klar, dass bei Kostenberechnungen keine Missverständnisse mehr auftreten können.