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  • 30.11.2017 · Download · Projektsteuerung · Kosten/Mitwirkung AG

    Beauftragung von objektübergreifenden Koordinationsleistungen als Besondere Leistung

    Die Grundleistungen in den jeweiligen Leistungsbildern der Objektplanung (Gebäude, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Freianlagen, Innenräume) enthalten seit der HOAI 2013 in verschiedenen Lph Koordinationsleistungen. Die Objektplaner koordinieren damit die Fachbeiträge der ihnen zugeordneten Fachplaner (z. B. Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung) und Berater (z. B. Baugrundberater), aber nicht der anderen Objektplaner. Ungeregelt ist die objektplanungsübergreifende Koordination, also die Koordination zwischen dem Planer der Verkehrsanlagen, dem Planer der Gebäude und dem Planer der Freianlagen. Mit dem PBP-Musterschreiben weisen Sie Auftraggeber auf diese Lücke hin und unterbreiten ein Leistungs- und Honorarangebot für diese Besondere Leistung