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  • 22.06.2017 · Nachricht · Honorarrecht

    Honorar: Unnötige Zusicherungen können bestraft werden

    | Hat ein Architekt durch sein Verhalten das besondere Vertrauen des Auftraggebers dahingehend erweckt, dass er sich an dem unter dem Mindestsatz liegenden Pauschalhonorar festhalten lassen lässt, ist es ihm nach Treu und Glauben untersagt, später nach den Mindestsätzen abzurechnen. Das hat das OLG Jena einem Planer ins Stammbuch geschrieben. |