Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 29.11.2010 | Musterbriefe zur neuen VOB/B - Teil 3

    Ablehnung einer Nachtragsforderung und Stellungnahme zur Bedenkenanmeldung

    Seit der Oktober-Ausgabe stellen wir Ihnen Formbriefe bereit, die Ihnen helfen sollen, die Anforderungen der neuen VOB/B bestmöglich zu bewältigen. Nachfolgend stellen wir Ihnen zwei Musterschreiben zur Verfügung, mit denen Sie  

    • unberechtigte Nachtragsforderungen ausführender Unternehmern bei Pauschalpreisverträgen formgerecht ablehnen, und
    • zu Bedenkenanmeldungen ausführender Betriebe gegen die vorgesehene Art der Ausführung Stellung nehmen.

    Ablehnung einer Nachtragsforderung (Pauschalvertrag)

    § 2 Absatz 7 VOB/B regelt, dass bei Pauschalpreisverträgen auf Verlangen ein Mehr- oder Minderpreis zu vereinbaren ist, falls ein Festhalten an der Pauschalsumme nicht mehr zumutbar ist.  

     

    Dagegen steht § 2 Absatz 1 VOB/B: Danach sind Leistungen mit den Vertragspreisen abgegolten, die in der Leistungsbeschreibung, den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB), den Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB), den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV), den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (AVB) und der gewerblichen Verkehrssitte als Vertragsbestandteil beschrieben sind.  

     

    Bei Nachtragsforderungen ausführender Unternehmen bei Pauschalpreisverträgen ist folglich zunächst zu prüfen, ob die Leistungen, für die Nachforderungen geltend gemacht werden, im Vertrag (Positionstext), sonstigen textlichen Vertragsinhalten oder in zum Vertragsinhalt erhobenen zeichnerischen Vertragsbestandteilen enthalten sind.  

    Für Planungsbüros ist es wichtig, dem Bauherrn nur Leistungen zur Vergabe einer Nachtragsvereinbarung zu empfehlen, die nicht bereits im Vertrag enthalten sind. Die Bewertung der „Zumutbarkeit“ nach § 2 Absatz 7 VOB/B ist hier der schwierigste Aspekt.  

     

    Inhalte des Musterschreibens

    Das Musterschreiben basiert auf einer Inhaltskontrolle der Nachtragsforderung durch das Planungsbüro. Dies kommt zum Ergebnis, dass die Leistungen, die in der Nachtragsforderung beschrieben sind, vom bestehenden Vertragsumfang gedeckt sind und der Nachtrag folglich abzulehnen ist.  

     

    Das Schreiben enthält zwei typische Musterfälle, nämlich die Einhaltung von Auflagen aus Genehmigungsbescheiden und den Umgang mit strittigen Leistungsinhalten.  

     

    Musterschreiben Ablehnung Nachtrag Pauschalpreisvertrag

    Baumaßnahme ...  

    Auftrag Nr. ... vom ... (Pauschalpreisvertrag)  

    Ihr Nachtragsangebot Nr. ... vom ... Aktenzeichen ...  

     

    Sehr geehrte Damen und Herren,  

     

    wir haben das oben genannte Nachtragsangebot fachtechnisch geprüft. Die darin aufgeführten Leistungen sind bereits im geschlossenen Pauschalpreisvertrag erfasst und konnten von Ihnen ordnungsgemäß bis zur Angebotsabgabe kalkuliert werden, da die entsprechenden Vertragsunterlagen, auf die wir uns nachstehend beziehen, bereits Bestandteil der Kalkulationsgrundlagen waren. Danach ist folgendes festzustellen:  

     

    Antwort-Alternative a) Erfüllung behördlicher Auflagen  

    Gemäß Vertrag Blatt ... Ziff. ... ist die denkmalrechtliche Genehmigung zur Kalkulation beigefügt gewesen. Gemäß Ziff. ... Seite ... des Pauschalpreisvertrags sind die Auflagen aus dem genannten Genehmigungsbescheid (hier: textliche Auflagen sowie Planeintragungen der Behörde) Vertragsbestandteil. Die Auflagen sind demnach vertragsgemäß einzuhalten, ohne dass es einer weiteren Vergütungsvereinbarung bedarf.  

     

    Die jetzige Forderung der Denkmalbehörde weicht fachlich nicht von den Unterlagen ab, die wir Ihnen zur Angebotskalkulation zur Verfügung gestellt hatten, und die zum Vertragsbestandteil geworden waren. Es liegt folglich keine Abweichung von Vertragsinhalten vor, die einen Nachtrag rechtfertigen würde.  

     

    Antwort-Alternative b) Strittige Leistungsinhalte  

    Nach § 2 Absatz 7 VOB/B wird eine Vergütungsänderung nur fällig, falls ein Festhalten am vereinbarten Pauschalpreis nicht mehr zumutbar ist. In Abschnitt ... ist in Form einer Komplettheitsklausel in den Ausschreibungsunterlagen bzw. dem Bauvertrag vereinbart, dass alle zur fachgerechten Ausführung erforderlichen Einzelleistungen in den Angebotspreis einzukalkulieren sind. Die von Ihnen mit dem Nachtragsangebot Nr. ... vorgelegte Leistungsbeschreibung und Vergütungsforderung betrifft Leistungen, die der vorgenannten Komplettheitsklausel inhaltlich unterfallen. Damit sind diese Leistungen bereits Bestandteil des Vertrags. Die Zumutbarkeit am Festhalten des Pauschalpreises ist damit gegeben.  

     

    Es handelt sich auch nicht um Leistungen, die unvorhersehbar waren. Gemäß den textlichen Beschreibungen zum Leistungsumfang auf Seite ... Ziff. ... war erkennbar und kalkulierbar, dass die Leistungen des Nachtragsangebots Nr. ... zur ordnungsgemäßen fachgerechten Ausführung nach dem Pauschalvertrag zwingend erforderlich sind und bereits bei Ihrer Angebotskalkulation erkennbar waren.  

     

    Sie werden deshalb gebeten, die in Ihrem Nachtragsangebot Nr. ... vom ... enthaltenen Leistungen ohne Terminverzug gemäß dem Terminplan vom ... Nr. ... im Rahmen der bereits getroffenen vertraglichen Vereinbarungen zu erbringen. Vorsorglich weise ich auf die Regelung in § 18 Absatz 5
    VOB/B hin, wonach Streitfälle nicht dazu berechtigen, die Leistungserbringung einzustellen.  

     

    Der Auftraggeber und die (örtliche) Bauüberwachung erhalten jeweils eine Kopie dieses Schreibens.  

     

    Mit freundlichem Gruß  

     

    (Auftraggeber)  

     

    Wichtig: Der einleitende Absatz und die beiden letzten Absätze des Schreibens gelten für beide Antwort-Varianten.  

    Stellungnahme zu einer Bedenkenanmeldung

    Ausführende Unternehmen unterliegen laut VOB/B einer Prüf- und Hinweispflicht. Hat das Unternehmen Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, muss es diese Bedenken anmelden (§ 4 Absatz 3 VOB/B). Die Anmeldung ist möglichst vor Beginn der Arbeiten an den Auftraggeber schriftlich zu übermitteln. Der Auftraggeber bleibt für seine Angaben, Anordnungen oder Lieferungen verantwortlich.  

     

    Inhalt der Bedenkenanmeldung

    Die Bedenkenanmeldung muss hinsichtlich der fachgerechten und verständlichen Formulierung dem Empfängerhorizont des Auftraggebers entsprechen. Das heißt:  

     

    • Der Auftraggeber muss in eine ordnungsgemäße Prüfung der Bedenkenanmeldung eintreten können.
    • Er muss aufgrund der Bedenkenanmeldung einschätzen können, welche Folgen es hat, wenn er diese ignoriert.
    • Einen alternativen Lösungsvorschlag muss das ausführende Unternehmen im Rahmen der Bedenkenanmeldung aber nicht ausarbeiten.

     

    Auf Bedenkenanmeldungen hat der Auftraggeber zu reagieren. Er hat zwei Möglichkeiten: Er ordnet an, dass es bei der vorgesehenen Ausführung bleibt oder er berücksichtigt die Bedenken bei der Ausführungsplanung.  

     

    Der Inhalt des Musterschreibens

    Das Musterschreiben enthält zwei „Ablehnungsvarianten“. In Variante a) ist die Bedenkenanmeldung fachlich unvollständig. Der Auftraggeber fordert das Unternehmen auf, die Bedenkenanmeldung zu konkretisieren. In Variante b) hat der Auftraggeber die Bedenkenanmeldung fachlich geprüft und weist sie aus fachlichen Gründen zurück (Auftraggeber teilt die Bedenken des Unternehmens nicht).  

    Ablehnung von Bedenkenanmeldungen

    Baumaßnahme ...  

    Auftrag Nr. ... vom ... Gewerk ...  

    Ihr Nachtragsangebot Nr. ... vom ... Aktenzeichen ...  

     

    Sehr geehrte Damen und Herren,  

     

    mit Schreiben vom ... haben Sie Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung angemeldet.  

     

    a) Nachforderung von prüfbaren Angaben (verschiedene Varianten je Sachverhalt):  

    Diese Bedenkenanmeldung ist jedoch nicht prüfbar. Es fehlen insbesondere die folgenden - für eine Prüfung Ihrer Bedenkenanmeldung - erforderlichen Unterlagen:  

     

    • Eine nachvollziehbare Darlegung, aus der konkret hervorgeht, gegen welche Art der Ausführung Bedenken bestehen.
    • Angaben, gegen welche vorgesehenen Baustoffe und Bauteile Bedenken bestehen.
    • Angaben, gegen welche Art der Leistungen von anderen Unternehmern Bedenken bestehen.

     

    Die vorstehenden Angaben sind unverzüglich erforderlich, um rechtzeitig vor Ausführung in die Prüfung der Bedenken eintreten zu können.  

     

    b) Ablehnung der Bedenken (vier Varianten - einzusetzen je nach Sachverhalt):  

    Die von Ihnen vorgetragenen Bedenken wurden fachlich geprüft. Die Bedenken werden aus folgenden Gründen baufachlich nicht geteilt:  

     

    NaN. Die von Ihnen vorgetragene Begründung ist nicht nachvollziehbar, da die von Ihnen zur Begründung zitierten Normen nicht auf den vorliegenden Fall zutreffen (bzw. zwischenzeitlich durch aktuelle Richtlinien ersetzt wurden).
    NaN. Die von uns erstellten Zeichnungen entsprechen den technischen Richtlinien ... und berücksichtigen bereits die Sachverhalte, die von Ihnen als Begründung für die Bedenken vorgetragen wurden.
    NaN. Wir haben die Ausführungspläne nochmals eingehend geprüft und können feststellen, dass die geplante Ausführung die Hinweise aus dem Baugrundgutachten in allen Punkten aufgenommen hat. Nach nochmaliger Rücksprache mit dem Baugrundgutachter besteht kein Anlass, von seinen Gründungsempfehlungen abzuweichen. Die vorgesehene Gründungsart berücksichtigt bereits die von Ihnen erwähnten Risiken.
    NaN. Zur Prüfung der von Ihnen vorgetragenen Bedenken haben wir das Sachverständigenbüro ... aus ... beauftragt. Beigefügt erhalten Sie die Stellungnahme des Büros. Daraus geht hervor, dass Ihre Bedenken nicht geteilt werden.

     

    Es wird davon ausgegangen, dass der Ausführung entsprechend den Ausführungsplänen vom ... mit den Plannummern ... kein Hinderungsgrund mehr im Wege steht. Sollten Sie Ihre Bedenken noch immer nicht als ausgeräumt betrachten, bitten wir Sie um konkrete Mitteilung einschließlich nachvollziehbarer Begründung.  

     

    Der Auftraggeber und die (örtliche) Bauüberwachung erhalten jeweils eine Kopie dieses Schreibens.  

     

    Mit freundlichem Gruß  

    (Auftraggeber)  

     

    Wichtiger Hinweis zur Nutzung der Musterschreiben

    Beide Musterschreiben sollen Ihnen eine Vorstellung geben, wie Sie die entsprechende Korrespondenz mit dem ausführenden Unternehmen gestalten. Die konkrete Ausgestaltung hängt vom jeweiligen Bauvorhaben ab. Deshalb sind die aufgelisteten Antwortvarianten auch beispielhaft zu verstehen.  

     

    Weiterführende Hinweise

    • Diese und weitere Musterschreiben zur VOB finden Sie in „myIWW“ (www.iww.de) im „Online-Service“ unter „Musterschreiben“ - Stichwort: „Musterschreiben zur VOB“.
    Quelle: Ausgabe 12 / 2010 | Seite 12 | ID 140349