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  • 01.03.2006 | Leistungspflichten und Honorar optimal regeln

    Mustervertrag für Subplanerleistungen bei Generalplanung

    von Rechtsanwalt Christoph Bubert, Dipl.-Ing. Klaus D. Siemon, Rechtsanwalt Dr. Reinhard Voppel

    Kaum ein Generalplaner erbringt alle Leistungen selbst, die zum Entstehen des Werks erforderlich sind. Häufig werden Leistungen an Subplaner vergeben. Auch diese Vertragsbeziehungen bedürfen der Regelung. Der nachfolgende Vertrag beinhaltet einen Vorschlag. Im Anschluss an den Wortlaut des Vertrags finden Sie Erläuterungen zu einzelnen Paragrafen des Vertrags.  

     

    Wichtig: Im Vertragsmuster ist unterstellt, dass der Subplaner Leistungen der Technischen Ausrüstung erbringt. Der Vertrag ist aber auch auf andere Fachplanungen sinngemäß – in Anlehnung an die entsprechenden Vertragsmuster für die Einzelbeauftragung – anzuwenden bzw. zu ändern (betrifft vor allem die kursiv gedruckten Textteile). Bei dem Vertrag handelt es sich um einen Vorschlag. Das Vertragsmuster können Sie nicht unbesehen auf jeden Fall übertragen, sondern müssen die jeweiligen Besonderheiten beachten. Im Zweifelsfall sollten Sie einen versierten Rechtsanwalt zu Rate ziehen.  

     

    Unser Service: Den Mustervertrag und die Muster-AVB finden Sie zum Download und individuellen Bearbeitung auch in unserem Online-Service für Abonnenten (www.iww.de) unter der Rubrik „Musterverträge/-schreiben“.  

    Vertrag über Subplanerleistungen

    zwischen ... – nachstehend Auftraggeber genannt – und ... – nachstehend Auftragnehmer genannt.  

    Vorbemerkung § 1 Gegenstand des Vertrags § 2 Grundlagen des Vertrags § 3 Leistungen des Auftragnehmers § 4 Termine und Fristen § 5 Honorar § 6 Abnahme, Verjährung § 7 Fachliche Beteiligte § 8 Haftpflichtversicherung § 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht