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  • 01.03.2010 | Kundenkontakte

    Wärmedämmung rechtfertigt Mieterhöhung

    Zwei Urteile von Hamburger Gerichten dürften den Markt für Modernisierungsmaßnahmen bundesweit „anschieben“. Der Tenor lautet nämlich: Wärmedämmung rechtfertigt Mieterhöhung.  

    • Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass eine Wärmedämmung dann als wohnwerterhöhendes Merkmal zu berücksichtigen ist, wenn sie zu einer erheblichen Einsparung von Energie (hier 40 Prozent) im Vergleich zu anderen Objekten derselben Baualtersklasse führt (Urteil vom 11.9.2009, Az: 311 S 106/08; Abruf-Nr. 100661).
    • Zum gleichen Ergebnis kam das Amtsgericht (AG) Hamburg-Barmbek im Fall einer Wohnungsgenossenschaft, die ein Wohngebäude modernisiert hatte. Dieses wies danach im Vergleich zu anderen Gebäuden der gleichen Altersklasse einen besonders guten energetischen Standard auf. Die Genossenschaft verlangte deshalb eine Mieterhöhung über dem Mittelwert der ortsüblichen Vergleichsmiete. Begründung: Die Wärmedämmung sei eine Wohnwertverbesserung, weil sie zu einer erheblichen Einsparung von Energie führe. Die Mieter wehrten sich dagegen. Das AG entschied zugunsten der Genossenschaft (Urteil vom 26.11.2009, Az: 820 C 53/08; Abruf-Nr. 100662).

    Unser Tipp: Mietrecht ist Bundesrecht. Deshalb haben beide Entscheidungen bundesweite Bedeutung.  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2010 | Seite 2 | ID 133890