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  • 08.01.2010 | HOAI 2009

    Mustervertrag über die Projektentwicklung und Vorplanung für einen Neubau

    Die HOAI 2009 ist am 18. August 2009 in Kraft getreten und muss bei allen Neuverträgen angewendet werden. Der vorliegende Mustervertrag für Leistungen der Projektentwicklung, Grundlagenermittlung und Vorplanung setzt sich zusammen aus Leistungen, die frei vereinbar sind und Leistungen, die in der HOAI geregelt sind. Es ist in der Praxis kaum möglich, Projektentwicklungen ausschließlich ohne Leistungen aus den Leistungsbildern zu erbringen.  

     

    Der nachfolgende Vertrag berücksichtigt dies, indem er frei vereinbare Leistungen und HOAI-Leistungen sorgfältig getrennt, aber in einem Vertrag zusammengefasst regelt. Die Trennung ist notwendig, um honorartechnische Abrechnungsprobleme zu vermeiden. Darüber hinaus ist der Vertrag als Generalplanervertrag konzipiert, da in der Phase der Projektentwicklung von den Auftraggebern häufig eine zusammengefasste Leistungsvereinbarung angestrebt wird.  

     

    Der Vertrag enthält zahlreiche Regelungen, die nur bei Bedarf bzw. objektspezifisch anwendbar sind („Rezeptbuch“). Die Anmerkungen zum Vertrag zeigen, worauf bei der Vertragsabfassung und -gestaltung besonderer Wert gelegt wurde.