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  • 03.05.2010 | Bauleitung aktuell

    Verfüllen von Arbeitsräumen muss überwacht werden

    Es zählt zu den Aufgaben eines Bauleiters, die ordnungsgemäße Verfüllung von Arbeitsräumen zu überwachen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf klargestellt. Diese Überwachung ist für das OLG auch dann notwendig, wenn ein Subunternehmer die Verfüllung vornimmt. Eine ständige örtliche Präsenz des Bauleiters fordern die Richter aber nicht. Es ist auch möglich, die Fertigstellung der Arbeiten zu prüfen, also eine nachträgliche Kontrolle durchzuführen. (Urteil vom 8.5.2009, Az: I-22 U 184/08) (Abruf-Nr. 101254)  

    Quelle: Ausgabe 05 / 2010 | Seite 2 | ID 135425