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  • 07.03.2018 · Nachricht · Architektenrecht

    Klartext vom BGH: Architekt haftet selten für Überschreitung der Baukosten

    | Eine Haftung des Architekten wegen Baukostenüberschreitung scheidet aus, wenn der Bauherr auch bei rechtzeitiger Kenntnis der späteren Bausummenüberschreitung keine Maßnahme getroffen hätte und der Bau genauso fortgeführt worden wäre, wie dies tatsächlich geschehen ist. Das hat das OLG Frankfurt im Einvernehmen mit dem BGH klargestellt und in dem Zusammenhang auch die Voraussetzungen für eine Haftung aufgelistet. |