21.05.2013 |
Regress
Über den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist muss grundsätzlich das Berufungsgericht entscheiden.
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13.05.2013 |
Wiedereinsetzung
Eine fehlerhafte oder unzureichende Bezeichnung des Rechtsmittelklägers in der Rechtmittelschrift ist dem Rechtsanwalt nicht als seinem Mandanten zurechenbarer Verstoß gegen anwaltliche Sorgfaltspflichten anzulasten, wenn er den Mangel bemerkt und seiner zuverlässigen Kanzleikraft eine konkrete Einzelanweisung erteilt hat, die bei ordnungsgemäßer Befolgung diesen Mangel ausgeglichen und die fristgerechte Einlegung des Rechtsmittels gewährleistet hätte.
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13.05.2013 |
WEG-Prozess
Treten die gemäß § 48 Abs. 1 WEG beigeladenen übrigen Wohnungseigentümer dem Rechtsstreit nicht bei, sind ihnen keine weiteren Schriftsätze der am Rechtsstreit beteiligten Parteien oder anderweitige Verfahrensunterlagen zu übersenden. Sie werden vom weiteren Prozessverlauf, so sie ihren Beitritt nicht noch in einem späteren Verfahrensstadium erklären, stattdessen nicht mehr informiert.
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13.05.2013 |
Kostenfestsetzung
Ein im Rechtsstreitbeigetretener Streithelfer kann für die von ihm unterstützte Partei im anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren Rechtsmittel einlegen (OLG Celle 30.11.12, 2 W 306/12, Abruf-Nr. 131170 ).
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13.05.2013 |
Prozesskostenhilfe
Haften zwei Entscheidungsschuldner nach § 94 Abs. 3 S. 2 KostO a.F. gemäß § 5 KostO als Gesamtschuldner und ist einem von ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt, darf, soweit Prozesskostenhilfe bewilligt ist, auch der andere nicht in Anspruch genommen werden (§ 31 Abs. 3 S. 1 GKG analog).
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13.05.2013 |
Nebenintervention
Der Beitritt eines Aufsichtsratsmitglieds aufseiten einer Aktiengesellschaft im Rechtsstreit der Aktiengesellschaft mit einem Vorstandsmitglied über Wirksamkeit oder Inhalt des Abberufungsbeschlusses ist zulässig.
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13.05.2013 |
Einigung
Weist das Berufungsgericht im Beschlussweg darauf hin, dass die Berufung ganz überwiegend keine Aussicht auf Erfolg hat, und verständigen sich die Parteien – einer Anregung des Berufungsgerichts folgend – darauf, dass der Kläger die Berufung nach Ausgleichung eines geringen Restbetrags zurücknimmt, kann darin eine Vereinbarung liegen, durch die der Berufungsbeklagte auf die Erstattung einer Einigungs- und einer Terminsgebühr verzichtet (LG Saarbrücken 8.11.12, 13 T 11/12, Abruf-Nr. 131171 ).
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