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  • · Nachricht · Privatliquidation

    Bundeszahnärztekammer: Neuer Kommentar zu hochfrequenten GOÄ-Leistungen

    | Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat jetzt einen 40-seitigen „Kommentar der hochfrequenten GOÄ-Leistungen bei der Rechnungserstellung in der Zahnarztpraxis“ (Stand September 2017) erstellt. |

     

    Im Vorwort schreibt die die BZÄK dazu: „Ganz bewusst wurde dieser Kommentar trotz einer weit fortgeschrittenen Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte erstellt, da zum gegenwärtigen Zeitpunkt deren Inkrafttreten nicht bekannt ist. Gleichwohl besteht in den Praxen ein Bedarf nach Informationen zur korrekten Anwendung der jetzt gültigen Gebührenordnung für Ärzte. In dieser ersten Ausgabe werden zunächst die am häufigsten angewendeten Gebührenziffern der Gebührenordnung für Ärzte insbesondere unter dem Aspekt des zahnärztlichen Zugriffs sowie weitere naheliegende Gebührenziffern kommentiert.“

     

    In der Oktober-Ausgabe wird sich die PA-Redaktion näher mit diesem Kommentar befassen.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Der Kommentar kann unter dem folgenden Link aufgerufen werden:

    Quelle: ID 44877574