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  • 06.07.2017 · Fachbeitrag · Arzthaftung

    Arzthaftungsprozess: Der Patient muss in groben Zügen das fehlerhafte Verhalten darlegen

    | Laut statistischer Auswertung der von gesetzlichen Krankenkassen bzw. dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen erhobenen Daten für das Jahr 2016 hat sich die Zahl der Verdachtsfälle bezogen auf Behandlungsfehler um etwa 20 Prozent erhöht. Allerdings hat sich nur in etwa einem Viertel der angezeigten Fälle ein Behandlungsfehler bestätigt. Die relative Fehlerquote in der Zahnmedizin fällt dabei kleiner aus als in anderen Fachgebieten. |