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OLG Koblenz Urteil v. - 5 U 505/10

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Veräußerung eines Grundstücks kann nach den Umständen des Einzelfalls auch dann eine Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung sein, wenn es der einzige werthaltige Bestandteil des Nachlasses ist.

2. Dass der Zustimmungsanspruch zur Grundstücksveräußerung der Erbengemeinschaft zusteht, hindert die klageweise Durchsetzung der Mehrheitsentscheidung durch einen einzelnen Miterben nicht.

3. Verlangt ein zu 1/2 am Grundbesitz beteiligter Miterbe von einem lediglich zu 1/24 Beteiligten die Zustimmung zur Grundstücksveräußerung, bestimmt die Erbquote des Anspruchstellers den Streitwert.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 30/2011 S. 2529
KAAAD-75745

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OLG Koblenz, Urteil v. 22.07.2010 - 5 U 505/10

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