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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Preisnachlässe bei Vermittlungsleistungen: Die neue Rechtslage im Überblick

    von StB Dipl.-Finw. (FH) Marco Fuß, Geschäftsführer der ZfU Steuerberatungsgesellschaft mbH, Münster

    | Nach der geänderten Verwaltungssichtweise können Vermittler ihre Umsatzsteuer nicht mehr mindern, wenn sie ihren Kunden Preisnachlässe zulasten ihrer Provision gewähren. Damit wendet das BMF (27.2.15, IV D 2 - S 7200/07/10003 , Abruf-Nr. 143954 ) die jüngste Rechtsprechung des EuGH und des BFH an. Der Beitrag bringt Sie auf den aktuellen Stand. |

    1. Hintergrund

    In der Elida Gibbs-Rechtsprechung (EuGH 24.10.96, C-317/94) hatte der EuGH zu Preiszuschüssen des Herstellers an Endverbraucher in Lieferketten Stellung genommen. Danach gilt Folgendes: Erstattet der erste Unternehmer in einer Leistungskette dem Endabnehmer einen Teil des von diesem gezahlten Leistungsentgelts oder gewährt er ihm einen Preisnachlass, mindert sich dadurch die Bemessungsgrundlage für den Umsatz des ersten Unternehmers (an seinen Abnehmer der nächsten Stufe). Ist der Endabnehmer ein in vollem Umfang oder teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigter Unternehmer, mindert sich sein Vorsteuerabzug aus der Leistung um den in der Erstattung oder in dem Preisnachlass enthaltenen Steuerbetrag (§ 17 Abs. 1 S. 4 UStG).

     

    Diese Rechtsgrundsätze hatte der BFH in der Folgezeit auch auf „Preiszuschüsse“ eines Vermittlers übertragen. Offensichtlich hatte der BFH dann aber Zweifel an seiner eigenen Interpretation und fragte beim EuGH an, ob die Grundsätze der Elida Gibbs-Entscheidung auch dann anwendbar sind, wenn ein Reisebüro als Vermittler dem Endverbraucher aus eigenem Antrieb und auf eigene Kosten einen Nachlass auf den Preis der vermittelten Leistung gewährt, die von dem Reiseveranstalter erbracht wird. Die klare Antwort des EuGH (16.1.14, C-300/12) lautet: nein.

        

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