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  • 01.03.2007 | Geldwerter Vorteil

    Firmenwagenbesteuerung auch bei Zahlung eines angemessenen Nutzungsentgelts

    Der Anteil für Privatfahrten und die Pendelstrecke zur Arbeit ist beim vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Dienst-Pkw pauschal über den Listenpreis oder alternativ exakt mittels Fahrtenbuch zu berechnen. Der hieraus resultierende geldwerte Vorteil lässt sich nicht umgehen, wenn der Arbeitnehmer vereinbarungsgemäß ein streckenbezogenes Nutzungsentgelt entrichten muss. Selbst wenn seine Zuzahlung angemessen sein sollte, muss er laut BFH einen Sachbezug nach einem der beiden Methoden versteuern (7.11.06, VI R 95/04, Abruf-Nr. 070149). § 8 Abs. 2 EStG sieht zwingend die Ein-Prozent-Regelung oder den Einzelnachweis per Fahrtenbuch vor, was durch interne Vereinbarungen nicht vermeidbar ist. Beides entfällt nur, wenn eine Privatnutzung nachweislich ausscheidet, also der Arbeitgeber die Fahrten überwacht oder der Wagen nach Feierabend im Betrieb verbleibt. In den übrigen Fällen kommt es bei der Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber zu einem Lohnzufluss. Dabei mindert die Zuzahlung des Mitarbeiters den geldwerten Vorteil, sofern die Vergütung nach der tatsächlichen Nutzung durch streckenbezogenes Kilometergeld oder pauschal ermittelt wird. Keine Auswirkung hat hingegen die Übernahme laufender Pkw-Kosten wie etwa das Tanken auf Privatfahrten oder für die Strecke Wohnung-Betrieb.  

     

    Quelle: Ausgabe 03 / 2007 | Seite 38 | ID 88239

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