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  • 07.09.2010 | Erbschaftsteuer

    Betriebsvermögen: Verschonungsregeln, Behaltensfristen und Nachversteuerung

    von StB Dipl.-Finw. (FH) Sonja Hagedorn, Dortmund

    Zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge soll produktives Unternehmensvermögen im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer begünstigt übertragen werden können. Verstößt der Erwerber jedoch gegen die Behaltensfristen, kommt es zu einer anteiligen Nachversteuerung - und zwar auch dann, wenn die Betriebsveräußerung zwangsweise erfolgt (BFH 17.3.10, II R 3/09, Abruf-Nr. 101960). Mandat im Blickpunkt gibt einen Überblick über die Verschonungs- und Behaltensregeln und stellt im Anschluss das aktuelle BFH-Urteil vor.  

    1. Begünstigtes Vermögen

    Ob Betriebsvermögen erbschaft- bzw. schenkungsteuerlich begünstigt übertragen werden darf, verdeutlicht das nachfolgende Prüfschema:  

     

    2. Verschonungsregeln

    Der Erwerber hat die Wahl zwischen zwei Verschonungsmodellen:  

     

    Variante 1 (Regelverschonung): Die Verschonung beträgt 85 % mit einem zusätzlichen Abzugsbetrag von höchstens 150.000 EUR (§§ 13a Abs. 2, 13b Abs. 4 ErbStG). Der Abzugsbetrag verringert sich, wenn der Wert des verbleibenden Vermögens insgesamt die Wertgrenze von 150.000 EUR übersteigt, um 50 % des diese Wertgrenze übersteigenden Vermögens.  

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