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  • 20.02.2017 · Fachbeitrag · Geringfügige Beschäftigung

    Prüfungsfalle – fehlender Nachweis über private KV

    | Immer wieder kommt es zu Beitragsnachforderungen, weil Arbeitgeber für geringfügig entlohnte Beschäftigte keine Pauschalbeiträge an die gesetzliche Krankenversicherung (über die Minijob-Zentrale) entrichten. Ohne Pauschalbeiträge geht es nur, wenn der Minijobber privat krankenversichert ist. Ist er gesetzlich versichert, egal ob pflicht- oder familienversichert bzw. freiwillig, muss der Arbeitgeber die pauschalen 13 Prozent abführen. |

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