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  • 24.01.2018 · Nachricht · Arbeitsentgelt

    (Teilweiser) Verzicht auf Abschlussgebühren durch Bausparkasse

    | Schließen Arbeitnehmer einer Bank einen Bausparvertrag ab, und verzichtet die Bausparkasse (Verbundpartner der Bank) ganz oder teilweise auf die Abschlussgebühr, gehört dieser Verzicht auf die Abschlussgebühr nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Das hat das BSG klargestellt und der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Absage erteilt. |

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