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  • · Nachricht · Geldwerte Vorteile

    Arbeitgeber stellt BahnCard: Entscheidend ist Prognoserechnung

    | Beschaffen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern eine BahnCard 50 oder 100, hängt es von der Amortisations-Prognose ab, ob der Arbeitnehmer für deren private Nutzungsmöglichkeit einen geldwerten Vorteil versteuern muss. Das steht in einer bundesweit abgestimmten Verfügung der OFD Frankfurt. |

     

    Es gelten folgende Berechnungsdetails (OFD Frankfurt am Main, Verfügung vom 31.07.2017, Az. S 2334 A ‒ 80 ‒ St 222, Abruf-Nr. 196491):

    • Prognose einer Vollamortisation: Die Anschaffung der BahnCard erfolgt im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse, wenn der Arbeitgeber per Kalkulation prognostiziert, dass ihn die BahnCard weniger kostet, als wenn er dem Arbeitnehmer die Kosten für berufliche Fahrten (Auswärtstätigkeiten) erstattet. Dann muss für die private Nutzungsmöglichkeit der BahnCard kein geldwerter Vorteil versteuert werden.
     

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