Ausgabe 09/2012, Seite 145

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| Dienstwagen

Nutzung mehrerer Dienstwagen und Ein-Prozent-Regelung

Der BFH muss sich mit der Frage befassen, ob die Ein-Prozent-Regelung bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer, dem mehrere Dienstwagen zur Verfügung stehen, auch dann fahrzeugbezogen, sprich mehrfach anzuwenden ist, wenn feststeht, dass ausschließlich der Gesellschafter-Geschäftsführer (und nicht etwa zusätzliche Angehörige) die Fahrzeuge auch privat genutzt hat.

Quelle: Ausgabe 09 / 2012 | Seite 145 | ID 34869450


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