Ausgabe 11/2012, Seite 182

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| Auswärtstätigkeit

Längerfristiger Einsatz im Betrieb des Kunden

Ein Arbeitnehmer hat in der betrieblichen Einrichtung eines Dritten, beispielsweise eines Kunden des Arbeitgebers, keine regelmäßige Arbeitsstätte, auch wenn er dort längerfristig tätig wird. Das hat der BFH im Fall eines Monteurs entschieden, der mehr als 20 Jahre auf ein und derselben Baustelle eingesetzt wurde. Auf die Dauer der Tätigkeit komme es nicht an.

Quelle: Ausgabe 11 / 2012 | Seite 182 | ID 35830370


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