Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 03.08.2017 · Nachricht · Arbeitgeberleistungen

    Erholungsbeihilfe: „Ausbildung“ im Monat der Auszahlung

    | Ein Leser fragt: Ein Arbeitnehmer bekommt seit Jahren Erholungsbeihilfen. In diesem Jahr beendet sein Kind die Ausbildung. Es ist im Monat der Auszahlung und Abrechnung noch in Ausbildung, im Monat des Urlaubantritts nicht mehr. Muss die Voraussetzung „steuerliches Kind“ im Monat der Auszahlung oder im Monat des Urlaubantritts vorliegen? |

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents