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  • · Fachbeitrag · Altersversorgung/Pensionszusage

    Beratervertrag für ausgeschiedenen GGf: vGA bei Pensionszahlung neben Beratervertrag

    | Wird der Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) einer GmbH nach seinem Ausscheiden aus der GmbH für die GmbH als Berater aufgrund eines Beratervertrags tätig, führt die Zahlung der Pension neben dem Beraterhonorar zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA), wenn der Beratervertrag die Geschäftsführertätigkeit verdeckt fortführt. So sieht es jedenfalls das FG Berlin-Brandenburg. LGP erläutert, wie sich eine vGA vermeiden lässt. |

     

    Drei Punkte sprechen für vGA

    Das FG hat drei Punkte moniert (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.09.2016, Az. 6 K 6168/13, Abruf-Nr. 193934):

     

    • Verstoß gegen Erdienbarkeit: Der frühestmögliche Bezug der Altersrente war im Urteilsfall mit Alter 60 möglich, obgleich die Zusage erst mit Alter 51 erteilt worden war. Es lägen folglich nicht die erforderlichen 10 Jahre zwischen Zusageerteilung und frühestmöglichem Altersrentenbezug.
     

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