Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 06.08.2010 | Wege aus dem Dilemma

    Aussitzen führt bei einer unterfinanzierten Pensionszusage nicht zum Erfolg

    von Jürgen Pradl, Gerichtlich zugelassener Rentenberater, Zorneding

    Pensionszusagen für GmbH-Geschäftsführer erfreuten sich in der Vergangenheit als „Steuersparmodell“ großer Beliebtheit. Doch längst hat sich das Blatt gewendet. In Deutschland sind rund 75 Prozent aller Pensionszusagen unterfinanziert und damit fehlerhaft. Ist die Unterfinanzierung erst einmal diagnostiziert, muss die Geschäftsleitung handeln. Ein Aussitzen des Problems - ganz nach dem Motto „schaun mer mal, dann seng ma‘s scho“ (Anmerkung: der Autor kommt aus Bayern), wird nicht zum Erfolg führen. Der folgende Beitrag zeigt Ihnen Wege aus diesem Dilemma.  

    Pensionszusagen - Das Ausmaß der Misere

    In Zeiten hoher Steuerbelastungen suchten Geschäftsführer nach legalen Wegen, um dem Fiskus die als übermäßig empfundene Zwangsabgabe vorzuenthalten. Die Pensionszusage zugunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers bot hierfür einen nahezu idealen Lösungsansatz.  

     

    Die zu bildende Pensionsrückstellung verschaffte dem Trägerunternehmen im Jahr der Einrichtung der Pensionszusage einen hohen Aufwand, der nur auf dem Papier stand. Die „freigesetzten Steuergelder“ standen dem Unternehmen als Liquiditätsspritze zur Verfügung. Die Vorteile des Modells lagen auf der Hand und sorgten dafür, dass sich die Gestaltung schnell verbreitete. Heute geht man davon aus, dass in etwa 1 Mio. Zusagen zugunsten von Gesellschafter-Geschäftsführern eingerichtet wurden.  

     

    Rückdeckungsversicherungen reichen nicht mehr aus

    In rund 90 Prozent der Fälle entschieden sich die Unternehmen immerhin, zur Erfüllung der eingegangenen Pensionsverpflichtung eine Rückdeckungsversicherung (RDV) abzuschließen. Dabei wurde in der Regel eine kapitalbildende Lebensversicherung eingesetzt, deren prognostizierte Ablaufleistung den zum Zeitpunkt des Rentenbeginns ermittelten Rentenbarwert nach § 6a EStG erreichen sollte. Mit dem Ablaufkapital der RDV sollte die Versorgungsleistung erfüllt. Ein plausibler Lösungsansatz - wie man damals dachte. Weil sich die Grundlagen des Modells aber inzwischen derart verändert haben, stellt die Erfüllung der Versorgungsverpflichtungen viele Unternehmen vor erhebliche Probleme.  

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents