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  • 01.07.2005 | Lohnpfändung

    Neue Grenzen für nicht pfändbares Arbeitseinkommen

    Die Pfändungsfreigrenzen wurden zum 1. Juli 2005 erhöht. Danach können monatliche Arbeitseinkommen bis 989,99 Euro grundsätzlich nicht gepfändet werden.  

    Wichtig: Vor der Anwendung der Pfändungstabelle sind in vielen Fällen zunächst zu Gunsten der Arbeitnehmer so genannte unpfändbare Lohnanteile herauszurechnen. Auf das danach berechnete „bereinigte“ Arbeitseinkommen wird die Pfändungstabelle angewandt. Den pfändbaren Betrag muss der Arbeitgeber solange an den Gläubiger abführen, bis dessen Forderung einschließlich Zinsen und Kosten ausgeglichen ist. 

    Unser Service: Sie finden die neuen Pfändungstabellen in unserem Online-Service (www.iww.de) unter „Arbeitshilfen“. 

     

    Quelle: Ausgabe 07 / 2005 | Seite 112 | ID 87995

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