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  • · Fachbeitrag · (Betriebliche) Altersversorgung

    So wirkt sich das Betriebsrentenstärkungsgesetz arbeitsrechtlich aus

    von Dr. Claudia Veh, SLPM Schweizer Leben PensionsManagement GmbH, Garching

    | Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) revolutioniert das bisherige System von betrieblicher Altersversorgung (bAV). Mit dem Sozialpartnermodell wird eine komplett neue bAV-Welt eingeführt. Die bisherige bAV-Welt mit fünf Durchführungswegen und drei Zusagearten bleibt bestehen. Hier ergeben sich allerdings einige Änderungen. LGP erläutert Ihnen, wie sich die Neuerungen, die sich aus arbeitsrechtlicher Sicht ergeben, rechtzeitig vor dem Inkrafttreten am 01.01.2018 umsetzen lassen. |

    Das Sozialpartnermodell

    Der Gesetzgeber ist der Meinung, dass die Sozialpartner, also die Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften, mit ihrem Einfluss deutlich am Ausbau der bAV mitwirken können. Zudem wird von Tarifverträgen eine gewisse Signalwirkung auf nicht tarifgebundene Unternehmen erwartet. Deshalb werden nun zwei neue Formen der bAV eingeführt:

     

    • Reine Beitragszusage ohne Garantie (auch ohne optionale Garantie)
           

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