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  • · Fachbeitrag · Arbeitsförderung

    Eingliederungszuschuss begünstigt Betriebe bei der Einstellung von Arbeitnehmern

    | Viele Betriebe suchen händeringend Nachwuchs. Aus Mangel an „jungen“ Auszubildenden setzen immer mehr Unternehmen auf „ältere“ Arbeitnehmer, die schon länger arbeitssuchend sind. Für sie bekommen Betriebe von der Bundesagentur für Arbeit einen Eingliederungszuschuss. Erfahren Sie nachfolgend, wie Sie den Zuschuss erhalten können. |

    Voraussetzungen für den Eingliederungszuschuss

    Mit dem Eingliederungszuschuss (§§ 88 bis 92 SGB III) unterstützt die Agentur für Arbeit die berufliche Eingliederung von Personen, deren Vermittlung erschwert ist. Er soll den finanziellen Nachteil ausgleichen, den Arbeitgeber haben, wenn der Bewerber noch nicht über die beruflichen Erfahrungen und Kenntnisse verfügt, die ein Arbeitgeber von einem Mitarbeiter erwarten kann.

     

    Geförderter Personenkreis

    Nicht nur für Arbeitslose, sondern auch für andere Personen mit „Vermittlungserschwernissenp“ kommt eine Förderung in Betracht. Das können z. B. auch ältere Personen, behinderte Menschen oder Berufsrückkehrer sein. Die Arbeitsagentur berücksichtigt hier insbesondere Dauer und Häufigkeit einer Arbeitslosigkeit, familienbedingte Unterbrechungen der Berufstätigkeit, gesundheitliche Einschränkungen, einen fehlenden Berufsabschluss oder unzureichende Deutschkenntnisse.

      

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