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  • 16.03.2017 · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung

    Neue Hinweispflichten für Steuerberater

    | Seit dem 1.2.17 gelten für alle Kanzleien mit mehr als zehn Mitarbeitern neue Informationspflichten im Bereich der Verbraucherschlichtung. Nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) müssen Verbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich darauf hingewiesen werden, inwieweit der Berater bereit oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. |

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