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  • 01.08.2005 | Datenzugriff im Ermittlungsverfahren

    Beschlagnahme sämtlicher Datenträger eines Steuerberaters ist verfassungswidrig

    Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen einen Rechtsanwalt oder Steuerberater kann nur in Ausnahmefällen der gesamte elektronische Datenbestand der Kanzlei beschlagnahmt werden. Nur wenn eine erste Durchsicht von Daten auf Verfahrensrelevanz schließen lässt, ist deren Beschlagnahmung gerechtfertigt. Ansonsten ist ein solches Vorgehen nicht vom Grundgesetz gedeckt (BVerfG 12.4.05, 2 BvR 1027/02, Abruf-Nr. 051895).

     

    Gegen einen Rechtsanwalt wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung eingeleitet. Die Strafverfolgungsbehörde ließ sämtliche Räume der gemeinschaftlich betriebenen Rechtsanwaltskanzlei und Steuerberatungsgesellschaft durchsuchen und Kopien vom gesamten elektronischen Datenbestand anfertigen. Ein solches Vorgehen verletzt die Berater in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 GG. Der Zugriff auf die Daten beeinträchtigt in schwerwiegender Weise das rechtlich besonders geschützte Vertrauensverhältnis von Mandant und Berater. Es ist daher eine sorgfältige Sichtung und Trennung von verfahrensrelevanten und unerheblichen Daten geboten. (CN) 

    01.08.2005 |

    01.08.2005 |

     

    Quelle: Ausgabe 08 / 2005 | Seite 128 | ID 87660

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