Mustervertrag /-schreiben
Die HOAI 2009 ist am 18. August in Kraft getreten und muss bei allen Neuverträgen angewendet werden. Die HOAI 2009 lässt den vertraglichen Regelungen zum Honorar wesentlich breiteren Raum, weil eine Reihe von Regelungen der alten HOAI weggefallen sind. Damit entsteht ein zusätzlicher Bedarf an individuellen Vertragsregelungen. Die Leistungen für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau sind im Verbindlichen Teil der HOAI nicht geregelt. Im unverbindlichen Teil sind Empfehlungen vorhanden. Die Leistungen für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau werden erbracht, um die Wechselwirkung zwischen Baugrund und Bauwerk sowie der Umgebung zu erfassen und die für die Planung erforderlichen Bodenkennwerte festzulegen. Der Mustervertrag enthält Regelungen, die nur bei Bedarf bzw. objektspezifisch anwendbar sind („Rezeptbuch“). Der vorliegende Mustervertrag für diese Leistungen hat das somit Ziel, die Leistungen beispielhaft zu regeln, dabei ist zu beachten, dass wie oben erwähnt, je Planungsaufgabe sehr unterschiedliche Anforderungen bestehen können und daher die Regelungen dieses Mustervertrags als Beispielhaft zu betrachten sind. Beachten Sie bitte auch, dass die Regelungen zu den inhaltlichen und räumlichen Vertragsabgrenzungen beispielhaft sind und einzelfallbezogen anzupassen sind. Die Anmerkungen zum Vertrag zeigen, worauf bei der Vertragsabfassung und -gestaltung besonderer Wert gelegt wurde.
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