Mustervertrag /-schreiben
Die HOAI 2009 ist am 18. August in Kraft getreten und muss bei allen Neuverträgen angewendet werden. Die HOAI 2009 lässt den vertraglichen Regelungen zum Honorar wesentlich breiteren Raum, weil eine Reihe von Regelungen der alten HOAI weggefallen sind. Damit entsteht ein zusätzlicher Bedarf an individuellen Vertragsregelungen. Die Leistungen für Nachweise nach der Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) 2009 sind im Ver-bindlichen Teil der HOAI nicht geregelt. Im unverbindlichen Teil sind Empfehlungen vorhanden, die aber in Bezug auf die EnEV 2009 nicht ausgewogen sind. Nachstehend haben wir einen Mustervertrag verfasst. Zunächst muss berücksichtigt werden, dass die Leistungen für die Erstellung von Nachweisen nach EnEV 2009 je Objekt sehr unterschiedlich ausfallen können. Dabei kommt es zunächst auf die Planungsaufgabe (z.B. Bauen im Bestand mit energetischer Ertüchtigung) und auf die sonstigen Planungsanforderungen an. Der Mustervertrag enthält Regelungen, die nur bei Bedarf bzw. objektspezifisch anwendbar sind („Rezeptbuch“). Der vorliegende Mustervertrag für diese Leistungen hat das somit Ziel, die Leistungen beispielhaft zu regeln, dabei ist zu beachten, dass wie oben erwähnt, je Planungsaufgabe sehr unterschiedliche Anforderungen bestehen können. Die Anmerkungen zum Vertrag zeigen, worauf bei der Vertragsabfassung und -gestaltung besonderer Wert gelegt wurde.
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