Mustervertrag /-schreiben
Die HOAI 2009 ist am 18. August in Kraft getreten und muss bei allen Neuverträgen angewendet werden. Die HOAI 2009 lässt den vertraglichen Regelungen zum Honorar wesentlich breiteren Raum, weil eine Reihe von Regelungen der alten HOAI weggefallen sind. Damit entsteht ein zusätzlicher Bedarf an individuellen Vertragsregelungen. Der vorliegende Mustervertrag für Architekten-Leistungen für die Instandsetzung hat das Ziel, alle Stellschrauben bestmöglich zu berücksichtigen. Der Mustervertrag enthält zahlreiche Regelungen, die nur bei Bedarf bzw. objektspezifisch anwendbar sind („Rezeptbuch“). Das gilt auch für § 4 „Weitere / Besondere Leistungen des Auftragnehmers“. Beachten Sie bitte auch, dass die Regelungen zu den inhaltlichen und räumlichen Vertragsabgrenzungen beispielhaft sind und einzelfallbezogen anzupassen sind. Die Anmerkungen am Ende des Vertrags zeigen, worauf bei der Vertragsabfassung und -gestaltung besonderer Wert gelegt wurde.
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