Checkliste/Tool
In die HOAI 2009 ist in § 7 Absatz 5 HOAI explizit ein Honoraranspruch für Planungsänderungen aufgenommen worden. Wörtlich heißt es: „Ändert sich der beauftragte Leistungsumfang auf Veranlassung des Auftraggebers während der Laufzeit des Vertrages mit der Folge von Änderungen der anrechenbaren Kosten, Werten oder Verrechnungseinheiten, ist die dem Honorar zugrunde liegende Vereinbarung durch schriftliche Vereinbarung anzupassen.“ Um das Honorar durchsetzen zu können, ist es erforderlich, Anlass und Umfang einer Planungsänderung zu dokumentieren. Dazu dient die Entscheidungsvorlage. Damit steht die Grundlage für Änderungshonorar fest. Der Auftraggeber muss im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht die notwendigen Entscheidungen treffen. Darüber hinaus wird die Basis für eine faire Behandlung der Themas Bauverzögerung geschaffen.
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