Mit der Teilabnahme von Architekten- /Ingenieurleistungen nach der LPH 4 wird das Vertragserfüllungsstadium für diese Leistungen verlassen. Die Gewährleistung dafür beginnt. Änderungsanweisungen bedingen unmittelbar einen neuen Honoraranspruch, der deutlich leichter durchsetzbar ist. Die Teil-Schlussrechnung für den abgenommenen Teil kann gestellt werden. Das entsprechende Honorar kann nach Auszahlung nur sehr selten zurück verlangt werden.
Nachfolgend finden Sie ein Muster für eine Teilabnahme von Architekten- bzw. Ingenieurleistungen. Dieses Muster muss natürlich auf den jeweiligen Einzelfall angepasst werden.