Mit der HOAI 2009 ist in § 7 Absatz 7 explizit ein Honoraranspruch für Planungsänderungen geregelt worden. Nach diesem Honoraranspruch in Verbindung mit den festen anrechenbaren Kosten nach der Kostenberechnung wird die Einreichung und Beauftragung von Nachtragsvereinbarungen in der Planung sprunghaft ansteigen. Das nachstehende Formular zeigt ein Muster, wie eine Vereinbarung in der Praxis aussehen könnte (hier: Pauschalhonorar).