Muster-Ingenieurvertrag für Tragwerksplanung bei Umbauten
Beschreibung
Die HOAI 2009 ist am 18. August in Kraft getreten und muss bei allen Neuverträgen angewendet werden. Der vorliegende Mustervertrag für Leistungen der Tragwerksplanung beim Umbau eines Gebäudes hat das Ziel, alle Stellschrauben bestmöglich zu berücksichtigen. Er enthält zahlreiche Regelungen, die nur bei Bedarf bzw. objektspezifisch anwendbar sind („Rezeptbuch“). Das gilt auch für § 4 „Weitere / Besondere Leistungen des Auftragnehmers“. Die Regelungen zum Erfolgs- oder Malus-Honorar sind bei Tragwerkplanern nur eingegrenzt sinnvoll. Denn der Tragwerkplaner hat in aller Regel nur mittelbar Einfluss auf die Gestaltung der Baukosten.